ALLTAGSSPRACHE:
Im Zusammenhang mit Beschäftigung wird immer wieder von „sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen“ gesprochen. Doch was bedeutet eigentlich „Sozialversicherung“?
In Deutschland ist die Sozialversicherung ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken – etwa Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Erwerbsminderung – gemeinsam von allen Versicherten getragen werden.
Die deutsche Sozialversicherung besteht aus den Zweigen:
– Gesetzliche Krankenversicherung (GKV, seit dem Jahr 1883)
– Pflegeversicherung (PV, seit 1995)
– Deutsche Rentenversicherung (DRV, seit 1889)
– Arbeitslosenversicherung (AV, seit 1927)
– Gesetzliche Unfallversicherung (GUV, seit 1884)
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung erstattet voll oder teilweise die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und meist auch nach Unfällen. Während es für die anderen Zweige der Sozialversicherung immer nur einen Versicherungsträger gibt, existiert bei der Krankenversicherung ein – wenn auch eingeschränkter – Wettbewerb um Mitglieder zwischen den Kassenarten „gesetzlich“ und „privat“ und dann noch jeweils unter den einzelnen Versicherungen bei den Kassenarten. Pflegeversichert ist man immer bei der jeweiligen eigenen Krankenversicherung.
Für die anderen Zweige der Sozialversicherung gibt es jeweils nur einen Versicherungsträger. Der allgemeine Beitragssatz für Arbeitnehmer im Jahr 2022 beträgt 14,6 Prozent, der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bei 1,3 Prozent, wobei der Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse variieren kann. Die Beiträge werden hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber geleistet.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist sowohl von gesetzlich als auch von privat Krankenversicherten abzuschließen (§ 1 SGB XI). Die Leistungen der Pflegeversicherung werden gemäß „Pflegegrad“ gewährt. Bei professioneller ambulanter oder (teil-)stationärer Pflege werden die Kosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen (inkl. Pflegehilfsmitteln, das Wohnumfeld verbessernder Maßnahmen sowie Leistungen ehrenamtlich Pflegender „Pflegegeld“). Die Pflegekasse erstattet voll oder teilweise die jeweils nachgewiesenen Kosten. Bei Bedürftigkeit besteht Anspruch auf Hilfe zur Pflege als bedarfsorientierte ergänzende Sozialleistung.
Der allgemeine Beitragssatz liegt ab dem 1.1.2022 bei 3,05 Prozent. Eine Besonderheit der Pflegeversicherung ist der Beitragszuschlag von 0,35 Prozentpunkten für Kinderlose ab 23 Jahren auf 3,40 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen, der Kinderlosen-Zuschlag vom Arbeitnehmer allein.
Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung dient in erster Linie der finanziellen Absicherung der Versicherten im Alter oder bei Erwerbsminderung oder im Todesfall derer ihrer nächsten Angehörigen. Die Rentenversicherung leistet zum Beispiel auch Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Erhaltung und / oder Wiederherstellung der Arbeitskraft der Versicherten. Der aktuelle Bundeszuschuss aus Steuermitteln für die Rentenversicherung betrug zuletzt etwa 30 % der Ausgaben (lt. Wikipedia).
Die gesetzlichen Renten in Deutschland beruhen auf dem sogenannten Umlageverfahren (seit 1957). Das bedeutet, dass die gegenwärtigen Renten aus den jeweils aktuellen Zahlungen der Versicherten in die Rentenversicherung geleistet werden. Es ist also nicht so, dass ein Kapitalstock gebildet wird, aus dem später wieder etwas entnommen wird. Das hat zur Folge, dass die allgemeine Rentenhöhe fast ausschließlich von der jeweiligen Beschäftigungslage und den momentanen Beiträgen der Versicherten abhängig ist und nicht etwa von früher geleisteten Zahlungen, auch wenn diese zur individuellen Berechnung der Rente herangezogen werden.
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2022 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet.
Arbeitslosenversicherung
Das vorrangige Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es, arbeitssuchenden Menschen während ihrer Arbeitssuche das Einkommen zu sichern.
Die Arbeitslosenversicherung bietet z. B. auch folgende Leistungen an:
– Leistungen der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
– Berufsberatung
– Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung
– Leistungen zur beruflichen Eingliederung
– Berufsorientierungsmaßnahmen
– Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
– Leistungen zur beruflichen Weiterbildung
– Gründungszuschuss
– Leistungen zum Verbleib in Beschäftigung
– Kurzarbeitergeld
Der Beitragssatz liegt in diesem Jahr bei 2,4 Prozent und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt.
Gesetzliche Unfallversicherung
Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach dem Eintritt dieser Versicherungsfälle die Gesundheit und die berufliche Leistungsfähigkeit der Versicherten „mit allen geeigneten Mitteln“ wiederherzustellen.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung an Versicherte sind im Wesentlichen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen in Geld (Verletzten-Übergangsgeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente). Die medizinische Behandlung wird als Sachleistung gewährt; der behandelnde Arzt rechnet direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Es sind beispielsweise folgende Personengruppen in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert:
– behinderte Menschen in Behindertenwerkstätten
– Beschäftigte und Personen, die wie Beschäftigt tätig sind
– Auszubildende, Lernende während beruflicher Aus- und Fortbildung
– Kinder beim Besuch von Kindertageseinrichtungen
– Schülerinnen und Schüler allgemein- und berufsbildender Schulen
– Studierende an Hochschulen
– Ehrenamtlich für staatliche oder kirchliche Organisationen tätige Personen
– Personen, die in Unglücks- oder Notfällen Hilfe leisten
– nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
Finanziert wird die gesetzliche Unfallversicherung durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen, indem nachträglich die jährlichen entstandenen Kosten auf die Beitragspflichtigen umgelegt werden. Seit 2013 liegt der durchschnittliche Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung deutlich unter 1,3 Prozent (lt. DGUV).
Wie ist die Situation in einer Werkstatt für behinderte Menschen wie z. B. dem Lwerk?
Die Mitarbeiter*innen im Lwerk sind nicht im klassischen Sinne sozialversichert – für sie gelten Sonderregeln. Die Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden zum Teil von den Trägern beruflicher Förderung übernommen. Davon profitieren z. B. Teilnehmer einer beruflichen Reha-Maßnahme und Menschen mit Behinderungen, die z. B. in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind.
Kranken- und Pflegeversicherung
Menschen, die in einer WfbM arbeiten, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 7f. SGB V). Die Beiträge bezahlt (§ 251 SGB V) bei der WfbM der Träger der Einrichtung vollständig, wenn der Beschäftigte nicht mehr als 658 € (20 % der monatlichen Bezugsgröße – Bezugsgröße ist das jeweilige Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr) verdient. Bei höherem Einkommen tragen Beschäftigter und Träger den Beitrag je zur Hälfte.
Menschen mit Behinderung(en), die in einer WfbM beschäftigt sind, können sich auf Antrag von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie z. B. privat krankenversichert sind.
Rentenversicherung
Teilnehmer, die Übergangsgeld beziehen, sind in der Rentenversicherung pflichtversichert: Die Beiträge bezahlt der zuständige Reha-Träger. Menschen mit Behinderung(en) in der WfbM sind pflichtversichert: Die Beiträge bezahlt der Träger der Einrichtung, wenn der Beschäftigte nicht mehr als 658/630 € (West/Ost = 20 % der monatlichen Bezugsgröße) verdient. Bei höherem Einkommen tragen Beschäftigter und Träger den Beitrag je zur Hälfte.
Arbeitslosenversicherung
Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind, gelten in der Regel als voll erwerbsgemindert und sind deshalb von der Arbeitslosenversicherung befreit (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB III).
Unfallversicherung
Teilnehmer an Leistungen zur beruflichen Reha und Menschen mit Behinderungen in WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter sind während der Maßnahmen sowie auf den Hin- und Rückwegen unfallversichert. Die Beiträge übernimmt der jeweilige Reha- bzw. Einrichtungsträger (§ 2 SGB VII).
Anmerkung
In den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung (bis auf die GUV) wird vom Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil gesprochen. Es ist zwar richtig, dass der Arbeitgeberanteil (man spricht hier von Lohnnebenkosten) rechnerisch nicht vom Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers abgezogen wird, gleichwohl wird kein Arbeitgeber auf Dauer einen Arbeitnehmer beschäftigen, der nicht auch den „Arbeitgeberanteil“ mit seiner Arbeit erwirtschaftet.
Text: D. Nitz
Standort: Wilmersdorf
Quelle: betanet.de
EINFACH GESAGT:
In Deutschland sind die meisten in der Sozial-Versicherung.
Sozial-Versicherung besteht aus:
Kranken-Versicherung
Pflege-Versicherung
Renten-Versicherung
Arbeitslosen-Versicherung
Unfall-Versicherung
Die Kranken-Versicherung bezahlt wenn man einen Arzt braucht.
Die Pflege-Versicherung bezahlt wenn man gepflegt werden muss.
Die Renten-Versicherung bezahlt einem die Rente.
Die Arbeitslosen-Versicherung zahlt einem Geld wenn man seinen Arbeits-Platz verloren hat.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung bezahlt den Arzt wenn man bei der Arbeit einen Unfall hatte.
Die Unfall-Versicherung zahlt auch eine Rente wenn man bei der Arbeit einen Unfall hatte und danach nicht mehr arbeiten kann.
Die Unfall-Versicherung zahlt auch für Sachen die helfen dass man von der Arbeit nicht krank wird.
Die Mitarbeiter im Lwerk sind auch in der Sozial-Versicherung.
Nur nicht in der Arbeitslosen-Versicherung.