- +
Schriftgröße
Vorlesen
lsEinfach GesagtdeAlltagssprache

ALLTAGSSPRACHE:

Die digitalen Gesundheitsanwendungen

Computer ziehen in immer mehr Lebensbereiche ein – so auch in die Medizin. Seit 2020 können sich gesetzlich Krankenversicherte sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verschreiben lassen. 

Erstattungsfähig sind „Apps auf Rezept“, die aktuell beim Bundesinstitut für Arznei­mittel und Medizinprodukte (BfArM) ge­listet sind. 

Das komplette Verzeichnis findet man unter: diga.bfarm.de. 

Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen können ein Rezept für eine DiGA aus­stellen, wenn die Verordnung medizinisch geboten ist. Versicherte wenden sich ­anschließend mit dem Rezept an ihre Krankenkasse, um die DiGA zu erhalten.

Anwendungsfelder sind zum Beispiel:

  • Atemwege
  • Geschlechtsorgane, Nieren und Harnwege
  • Herz und Kreislauf
  • Hormone und Stoffwechsel
  • Krebs
  • Muskeln, Knochen und Gelenke
  • Nervensystem
  • Ohren
  • Psyche
  • Verdauung

Patient*innen warten im Durchschnitt fast fünf Monate auf den Beginn einer Psychotherapie. Hier kann eventuell eine DiGA (z. B. deprexis) helfen, die Wartezeit besser zu bewältigen. Auch als Unterstützung für eine konventionelle Therapie kann eine DiGA durchaus hilfreich sein.

Text: D. Nitz
Standort: Wilmersdorf

 

EINFACH GESAGT:

Ärzte und Psycho-Therapeuten können medizinische Computer-Programme verschreiben.

Zum Beispiel für

  • Atemwege
  • Geschlechtsorgane, ­Nieren und Harnwege
  • Herz und Kreislauf
  • Hormone und Stoffwechsel
  • Krebs
  • Muskeln, Knochen 
  • und Gelenke
  • Nervensystem
  • Ohren
  • Psyche
  • Verdauung

Die ganze Liste gibt es im Internet unter: diga.bfarm.de

BfArM steht für Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte