Hinweis·geber·schutz

Wir nehmen Gesetze ernst 

Wir halten uns an Regeln und Gesetze.
Das ist ganz wichtig für das Lwerk.
Wenn man Fehler macht, muss man davon wissen.
Wenn Menschen sich falsch verhalten, nennt man das Fehl·verhalten.
Wenn etwas falsch oder ungerecht ist, nennt man das Miss·stand.
Sollten Fehl·verhalten und Miss·stände vorkommen, müssen wir handeln.
Wir müssen davon erfahren und alles richtigstellen.

Wir schützen Hinweis·geber*innen

Eine Person, die Fehl·verhalten oder Miss·stände erkennt und meldet ist ein*e Hinweisgeber*in.
Das ist sehr verantwortungsvoll.
Es dient dem Unternehmen, also dem Lwerk.
Häufig sind Mitarbeiter*innen Hinweis·geber*innen im Lwerk.
Sie bemerken Probleme oft zuerst.
Hinweis·geber*innen müssen geschützt werden.
Sie dürfen keine Nach·teile haben, weil sie Verantwortung übernehmen. Sie sollen nicht entmutigt oder abgeschreckt werden.
Solche Meldungen muss man machen dürfen.

Wir haben eine interne Melde·stelle

Wir haben eine Melde·stelle eingerichtet.
Bei der Melde·stelle kann man Fehl·verhalten und Miss·stände melden.
Damit sind auch Verstöße gegen geltendes Recht gemeint.
Damit sind auch Straf·taten gemeint.
Damit sind auch schwere Ordnungs·widrigkeiten gemeint.
Man kann jederzeit eine E-Mail schreiben.
Man kann ein anonymes Formular nutzen.
Anonym heißt, man muss nicht angeben, wie man heißt oder wer man ist.
Man kann anrufen.
Man kann persönlich vorbeigehen.
Wir haben eine Person beauftragt, die sich darum kümmert.
Die Person nennt man Ombuds·person.
Die Person ist Prof. Dr. Julius Reiter.
Herr Reiter ist eine unabhängige Person.
Das heißt, er hat gegenüber Vorgesetzten, der Geschäfts·führung und dem Aufsichts·rat keine Verpflichtung.
Alle Informationen werden absolut vertraulich behandelt.
Ein Verstoß muss nachgewiesen werden.
Bis dahin gilt für Beschuldigte die Unschulds·vermutung.
Zu den Fehl·verhalten und den Miss·ständen gibt es Ermittlungen.
Es gibt ein faires Verfahren.


Hier kommt man zur Melde·stelle

Diese Fragen sind wichtig

Bitte beantworten Sie bei der Melde·stelle folgende Fragen:

Wer? Was? Wann? Wie? Wo?


Unsere Melde·stelle bietet viele Vorteile

  • bei den eigenen Mitarbeiter*innen
  • in der Öffentlichkeit
  • wir zeigen Integrität
  • das heißt, bei uns stimmen Werte, Worte und Taten überein
  • wir zeigen wir können Verantwortung übernehmen
  • danach richten wir unser Handeln aus.
  • die Hinweis·geber*innen
  • betroffene Personen, deren Rechte verletzt wurden.
  • durch Hinweise können wir handeln
  • wir können frühzeitig handeln
  • wir können weiteren Vorfällen vorbeugen.
  • wir erkennen schnell Risiken und Gefahren
  • wir wirken einem schlechten Ansehen entgegen
  • es stärkt unsere Unternehmens·kultur
  • wir sind dadurch eine attraktive Arbeit·geberin
  • das heißt man arbeitet gern bei uns

Es gibt auch andere Melde·stellen

Es gibt auch andere Hinweis·geber·stellen.
Es gibt die Hinweis·geber·stellen des Bundes·amtes für Justiz, des Bundes·kartell·amtes und der Bundes·anstalt für Finanz·dienst·leistungs·aufsicht.
Hier kann sich jede*r melden.
Es gibt auch die Beschwerde·stelle des Bundes·amtes für Wirtschaft und Ausfuhr·kontrolle.
Die Beschwerde·stelle ist für Verstöße gegen Menschen·rechte und Umwelt·schutz zuständig.

Des weiteren gibt es Melde·stellen der Kommission, des Europäischen Amts für Betrugs·bekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des See·verkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flug·sicherheit (EASA), der Europäischen Wert·papier- und Markt·aufsichts·behörde (ESMA) und der Europäischen Arznei·mittel-Agentur (EMA).


Häufig gestellte Fragen werden beantwortet

Wer darf Meldungen abgeben?

  • alle jetzigen Mitarbeiter*innen
  • alle ehemaligen Mitarbeiter*innen
  • Zeit·arbeiter*innen
  • Bewerber*innen
  • Dienst·leistende
  • derzeitige, potentielle oder ehemalige Geschäfts·partner*innen
  • Angehörige
  • Kund*innen

Wo mache ich eine Meldung?

  • Bei unserer internen Melde·stelle.
  • Bei einer anderen (externen) behördlichen Melde·stelle.
  • Die Kontakt·daten stehen auf der Internet·seite der jeweiligen Behörde.
  • Auf Wunsch können wir zum externen Melde·verfahren weiter informieren.
  • Bitte bevorzugen Sie die interne Melde·stelle.
  • Das ist gesetzlich so vorgesehen.

Was kann ich melden?

  • Schwere Verstöße gegen Gesetze, Richt·linien und Straf·taten.
  • Bei Korruption und Betrug
  • Bei Diebstahl und Unterschlagung
  • Bei Nötigung und Mobbing
  • Bei Diskriminierung
  • Bei Macht·missbrauch
  • Bei umweltbezogene Risiken und Verstöße
  • Bei menschenrechtsbezogene Risiken und Verstöße.
  • Wenn Verstöße geplant sind oder bevorstehen.
  • Auch, wenn sich etwas im Nach·hinein als unbegründet herausstellt.
  • Hinweis·geber*innen haben keine Nach·teile.

Wie werden meine Daten geschützt?

  • Alle Angaben zur Person werden vertraulich behandelt.
  • Alle Meldungen werden verantwortungsvoll bearbeitet.
  • Alles wird in der internen Melde·stelle dokumentiert.
  • Die Dokumentation wird spätestens drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Habe ich Nach·teile, wenn ich einen Hinweis gebe?

  • Hinweis·geber*innen haben arbeitsrechtlichem Schutz.
  • Dabei muss man davon ausgehen, es entspricht der Wahrheit.
  • Alles muss plausibel sein.
  • Für Anschuldigungen muss es Gründe geben.
  • Der Hinweis muss mit dem Lwerk zu tun haben.
  • Es muss eine Beziehung zu Personen im Lwerk geben.
  • Mit den Personen muss man zusammenarbeiten oder früher zusammengearbeitet haben.
  • Oder man muss anderweitig im Kontakt stehen oder in Kontakt gestanden haben.
  • Wenn sich ein gemeldeter Verdacht als unbegründet herausstellt, ergeben sich keine Nach·teile.
  • Die Hinweis·geber*innen müssen nichts befürchten.

Verantwortlichkeit

Für die Bearbeitung der Informationen auf dieser Seite sind ausschließlich folgende Personen verantwortlich:

Prof. Dr. Julius Reiter
Kontakt:
Telefon: 030/69809030
E-Mail: reiter@ihr-hinweis.de