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Der Werkstatt-Rat im Lwerk

Wenn man Probleme bei der Arbeit im Lwerk hat,
kann man mit dem Werkstatt-Rat sprechen.
Im Werkstatt-Rat sind behinderte Menschen,
die sich um Probleme von den behinderten Kolleginnen und Kollegen kümmern.

Der Werkstatt-Rat kann zum Beispiel mit Vorgesetzten sprechen
oder mit der Geschäfts-Führung
oder mit Werkstatt-Räten von anderen Werkstätten
oder mit Politikern.

Für den Werkstattrat gibt es ein Gesetz.
Das heißt Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnungoder kurz gesagt auch WMVO.
Da steht, was der Werkstatt-Rat machen soll
Und was er machen darf.

Was kann der Werkstatt-Rat?

Der Werkstatt-Rat darf dabei mit-reden:
Wie soll mein Arbeits-Platz aussehen?
Wann sind meine Pausen?
Wann fange ich mit der Arbeit an, wann höre ich auf?

Wie viel Geld bekomme ich von der Werkstatt?
Wenn die Werkstatt baut – was ist mir dabei wichtig?
Wie kann ich ohne Gefahr arbeiten?

Wie kommen wir gut miteinander in der Werkstatt aus?
Wann kann ich Urlaub machen?
Was gibt es in der Werkstatt zu essen?

Der Werkstatt-Rat kann auch noch mehr.
Sprechen Sie einfach mit Ihrem Werkstatt-Rat!

Jede Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss einen Werkstatt-Rat haben.
Die Werkstatt-Räte in Berlin arbeiten zusammen.
Dieser Zusammen-Schluss heißt LAG WR Berlin.
Das bedeutet Landes-Arbeits-Gemeinschaft Werkstatt-Räte Berlin

Die Berliner Werkstatt-Räte kann man fragen,
wenn man etwas mit Gesetzen oder Gerichten wissen will
oder etwas mit einem Gutachten.

Die Berliner Werkstatt-Räte reden mit Politikern
über bessere Gesetze für Menschen mit Behinderung.

Die Leute im Werkstatt-Rat werden alle vier Jahre gewählt von den Kollegen.
Sie können dem Werkstatt-Rat im Lwerk über das Internet schreiben unter
werkstattrat@lwnet.de

Ansprech-Partner

Herr Michael Fricke
Hagenower Ring 63-65
13059 Berlin
E-Mail: werkstattrat@lwnet.de