Der Werkstattrat
Der Werkstattrat des Lwerks ist für alle Mitarbeiter*innen des Arbeits- und Berufsbildungsbereiches der Kontakt, wenn es Probleme rund um die Arbeit gibt. Er hilft euch direkt oder leitet euer Anliegen an die zuständige Stelle weiter. Zur Arbeit des Werkstattrates gehören unter anderem folgende Mitwirkungs- und Zustimmungsrechte:
- Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär- und Aufenthaltsräumen
- Fort- und Weiterbildung
- Arbeitszeiten, Pausen- und Förderzeiten, Änderungen von Arbeitszeiten
- Entlohnung
- Planung von Neu- , Um- und Erweiterungsbauten und technischen Anlagen
- Verhütung von Arbeitsunfällen
- Ordnung im Arbeitsbereich und das Verhalten von Werkstattmitarbeiter*innen
- Urlaub und Urlaubsregelung für Werkstattmitarbeiter*innen
- Durchführung von Werkstatt- /Mitarbeiter*innenversammlungen
- Verpflegung
Der Werkstattrat besteht momentan aus 9 Mitgliedern die für 4 Jahre von den Mitarbeiter*innen des Lwerks gewählt werden.
Die rechtliche Grundlage nach der der Werkstattrat arbeitet ist das Sozialgesetzbuch (SGB IX) und die Werkstätten Mitwirkungsverordnung (WMVO). Dort sind die Rechte und Pflichten des Werkstattrates festgehalten.
Die Werkstatträte der Berliner Werkstätten für behinderte Menschen haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen (LAG-WR Berlin).
Die Berliner Werkstatträte
Ganz allgemein kämpfen die Werkstatträte für den Erhalt der Werkstätten für behinderte Menschen, weil sie der Überzeugung sind, dass die Werkstätten ein geeignetes Instrument zur Beschäftigung und Förderung behinderter Menschen sind, das man durch nichts anderes ersetzen kann.
Die Berliner Werkstatträte tauschen Erfahrungen untereinander aus und pflegen enge Kontakte zur Politik. Die BWR sind auch ein geeigneter Ansprechpartner für rechtliche oder gutachterliche Fragen.
Ansprechpartner
Herr Michael Fricke
Wexstr. 2
10825 Berlin
E-Mail: werkstattrat@lwnet.de